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Der Wein-Streit – Wenn sich Juroren uneinig sind

Der Wein-Streit – Wenn sich Juroren uneinig sind
Copyright Fotostudio Am Kurfürstenplatz

Einen Wein zu kontrollieren und zu bewerten ist heute mehr denn je eine wichtige Serviceleistung sowohl für den Produzenten als auch für den Verbraucher. Was aber geschieht mit Weinen, bei denen sich die Juroren uneinig sind?

Bereits bei den Qualitätsweinprüfungen in den 13 Anbaugebieten Deutschlands wird über die Kriterien Geruch, Geschmack und Harmonie festgestellt, ob die Amtliche Prüfnummer vergeben werden darf und der Wein somit die Gewähr bietet, „sorglos“ geniessbar zu sein.

Darüber hinaus bieten etwa nationale und internationale Unternehmen und Magazine den Weinproduzenten die Möglichkeit, Weine durch fachlich qualifizierte Personen beurteilen und auszeichnen zu lassen und dadurch dem Verbraucher bei der Fülle des Angebots eine zusätzliche Orientierung zu geben.

Derzeit erleben wir bei Selection in den Verkostungen eine deutliche Zunahme der Anstellungen von Weinen, die von den Juroren im Bereich von 80 – 88 Punkten, auf der Grundlage des angewandten internationalen 100 Punkte-Schemas, bewertet und damit als empfehlenswert bis hin zu überdurchschnittlich definiert werden.

Es ist nachvollziehbar, dass bei einer Tischrunde mit fünf Juroren nicht immer zwangsläufig eine einheitliche Bewertung erwartet werden kann und Abweichungen durchaus im demokratischen System dieser Vorgehensweise ihre Berechtigung haben.

Die Nachverkostung

Nicht auszuschliessen ist auch, dass bei grösseren Differenzen die anschliessende Diskussion zu keiner Annäherung an die Majorität der Bewertungen führt. Vor diesem Hintergrund der Nichteinigung bleibt letztlich nur der Weg über eine Nachverkostung – wie aktuell im Januar 2015 mit drei Juroren – geschehen. Dieses kleine Team ist mit besonders ausgewiesenen Fachleuten, die über einen breit gefächerten Erfahrungshorizont etwa zu Stilrichtungen und Rebsorten verfügen, besetzt.

Natürlich sind es die gleichen Kriterien im 100-Punkte-Schema, das Aussehen, Geruch, Geschmack und Gesamteindruck umfasst, wie bei der Erstverkostung, die auch in der Nachverkostung Grundlage für die Einstufung des Weines sind.

Insbesondere sind dabei folgende Fragen einer abschliessenden Würdigung zu unterziehen: Ist der angestellte Wein reintönig und fehlerfrei? Vermittelt und berechtigt der Gesamteindruck die „Herausragende“ und „Ausgezeichnete“ Qualität des Produktes?

Mit diesen beiden Verkostungsstufen, Erstverkostung und Nachverkostung bei Nichteinigung, ist die Sicherheit sehr hoch, repräsentative und qualitätsbezogene Ergebnisse zu erzielen. Auf den Nachverkostungstisch gelangten dieses Mal rund 40 Weine.

Über den Autor: Der Autor Dipl.-Ing. Peter Zilliger ist langjähriger Juror bei selection und als Weinprüfer auch bei AWC VIENNA – International Wine Challenge, bei Prämierungsprüfungen im Weinbauamt Alzey, den Prüfungen zur Auswahl „Bester Winzerschoppen“ und als Gastprüfer bei amtlichen „Qualitätsweinprüfungen“ tätig.

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