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Was Sie über Deutsche Weinprädikate wissen müssen

Was Sie über Deutsche Weinprädikate wissen müssen
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Was die deutschen Weinprädikate Kabinett, Spätlese, Auslese und Co. bedeuten, ist nicht jedem Weintrinker klar. Zudem hat der Verband der Deutschen Prädikatsweingüter ein alternatives Modell eingeführt.

Was auf einem Etikett von deutschen Weinen stehen muss – oder darf – ist vom Deutschen Weingesetz klar geregelt – damit der Weintrinker weiss, was er ins Glas bekommt.

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Bei vielen Bezeichnungen ist dies aber nicht für jeden ganz so klar; mancher hat auch nur eine grobe Vorstellung davon, was etwa Prädikatsbezeichnungen bedeuten. Und Prädikatswein ist nicht gleich Prädikatswein – es gibt verschiedene Stufen. Hier ein Überblick:

Qba

Die Abkürzung für Qualitätswein bestimmter Anbaugebiete“ bedeutet, dass der Wein in einem der definierten deutschen Weinanbaugebiete angebaut wurde. Es ist die unterste Stufe der Qualitätsweine.

Stammen die Trauben aus unterschiedlichen Anbaugebieten oder wurden an einem Ort angebaut, der zu keinem der Anbaugebiete gehört, bekommt er kein Prädikat. Dann steht auf der Flasche z. B. „Wein aus Deutschland“, „Deutscher Landwein“ oder auch „Rheinischer Landwein“.

Kabinett

Die nächsthöhere Stufe über Qba. Der Kabinettwein ist meist eher leicht und moderat im Alkohol. Das Mindestmostgewicht liegt je nach Anbaugebiet ab 73 Grad Öchsle. Im Gegensatz zu Qba darf er nicht durch Zugabe von Zucker vor der Gärung verbessert werden.

Spätlese

Reben mit Edelfäule (Botrytis)
Reben mit Edelfäule (Botrytis)

Dieser Wein wird, wie der Name vermuten lässt, aus Trauben hergestellt, die erst nach der Hauptlese geerntet werden. Spätlesen wachsen heute oft in besonders sonnenverwöhnten Einzellagen. Das Mindestmostgewicht liegt je nach Anbaugebiet bei 76 bis 90 Grad Öchsle. Die Weine sind in der Regel restsüss – es sei denn, „trocken“ ist gesondert auf dem Etikett vermerkt.

Entstanden ist die Spätlese übrigens 1775 im Rheingau durch einen zunächst ungünstigen Vorfall: Das Weingut Schloss Johannisberg gehörte damals dem Bistum Fulda, und der Fürstbischof musste dem Erntebeginn offiziell zustimmen. Der reitende Bote, der das Schriftstück mit der Erlaubnis überbringen sollte, wurde aber auf seinem Weg nach Geisenheim aus bis heute ungeklärten Gründen aufgehalten.

So kam er mit der Genehmigung erst an, als die Trauben schon halb verfault waren. Die Mönche beschlossen aber trotzdem, sie so zu keltern – und entdeckten so die Vorzüge der Edelfäule.

Auslese

Die Trauben für diesen Wein hatten bei der Lese ein Mostgewicht von mindestens 83 bis 95 Grad Öchsle. Der Wein darf nur aus ganz gesundem Lesegut hergestellt werden – beschädigte, kranke oder unreife Beeren werden vor der Verarbeitung herausselektiert. Auch dieser Wein ist in der Regel restsüss. Trockene Auslesen gibt es heute zwar vereinzelt auch noch, sie sind aber aus der Mode gekommen.

Beerenauslese / Trockenbeerenauslese

Diese edelsüssen Spezialitäten sind oft die teuersten Weine eines Gutes, denn sie werden mit sehr grossem Aufwand und dabei in kleiner Menge hergestellt. Es gibt sie auch nur in guten bis sehr guten Jahren.

Beide stammen aus Beeren, die eine deutliche Edelfäule (Botrytis) aufweisen. Trockenbeerenauslesen müssen einen noch höheren Öchslegrad erreichen als die Beerenauslesen. Beide haben bei einem geringen Alkoholgehalt (meist um 8 Vol. %) einen sehr hohen Zuckeranteil.

Die grossen Beerenauslesen und Trockenbeerenauslesen sind jahrzehntelang lagerbar. Solche von berühmten Produzenten wie z. B. Egon Müller (Scharzhof, Saar) oder dem Kloster Eberbach (Rheingau) sind die Stars bei Weinversteigerungen.

Das VDP-Modell

Der Verband Deutscher Prädikatsweingüter (VDP) ist der Ansicht, dass die oben genannten Prädikate nicht verständlich genug für die Verbraucher sind, und hat deshalb ein eigenes vierstufiges Klassifikationsmodell eingeführt.

Dieses wird von den VDP-Mitgliedsbetrieben genutzt, aber auch einige Nichtmitglieder haben es übernommen. Ob ein Weingut VDP-Mitglied ist, erkennt man am „Traubenadler“ auf der Kapsel am Flaschenhals. Das Modell sieht folgende Klassifizierungen vor:

Gutswein

Trägt ein Wein diese Bezeichnung, bedeutet das, dass die Trauben aus verschiedenen Lagen kommen, aber nur vom eigenen Weingut, also keine zugekauften Trauben mitverarbeitet werden.

Ist das Weingut VDP-Mitglied, ist es selbstverständlich, dass nur eigene Trauben in den Wein kommen, weshalb diese Bezeichnungen auf Weinen dieser Betriebe meist nicht gesondert vermerkt ist. Sie heissen dann einfach z. B. „Weingut xy 2015 Riesling trocken“. Bei ihnen handelt es sich um gute Alltagsweine.

Ortswein

Diese Weine stammen nicht nur von einem Weingut, sondern aus Lagen nur einer Gemarkung. Sie stellen die nächsthöhere Kategorie nach den Gutsweinen dar. Man findet sie z. B. im offenen Ausschank gehobener Restaurants, sie stellen also gute Essenbegleiter dar. Auf dem Etikett steht dann z. B. „Weingut xy Siefersheimer Chardonnay 2015“.

Erste Lage

Stammen die Trauben nur von einer einzigen Lage, so ist das nach dem VDP-Modell die höchste Qualitätsstufe. Welche Weinbergslagen sich als Erste Lage qualifzieren, ist vom VDP genau vorgegeben.

Dazu müssen die Trauben ertragsreduziert geerntet werden – maximal 60 hl/ha sind erlaubt – und ein Mostgewicht von mindestens 85 Grad Oechsle aufweisen. Diese Weine heissen z. B. „Weingut xy 2014 Silvaner Würzburger Pfaffenberg Erste Lage“. Doch es gibt auch noch eine Spitze auf der Spitze:

Grosse Lage / Grosses Gewächs

In diesen genau definierten Lagen sind die Anforderungen noch einmal strenger: Der Ertrag ist auf 50 hl/ha beschränkt, das Mostgewicht muss ebenfalls mindestens 85 Grad Oechsle betragen.

Diese Weine sind immer trocken und werden nur aus bestimmten Rebsorten hergestellt, die in jedem Anbaugebiet vorgegeben sind – Riesling ist als einzige Sorte immer dabei. Die Weissweine müssen mindestens ein Jahr reifen, die Rotweine mindestens zwei Jahre.

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Ein „Weingut xy 2013 Riesling Wehlener Sonnenuhr Grosse Lage“ oder „Weingut xy 2014 Riesling Westhofener Morstein Grosses Gewächs“ ist also der hochwertigste trockene Wein, den ein Betrieb zu bieten hat – und er gehört sicher auch zur Spitze der Region. Diese Weine erreichen ihre optimale Trinkreife erst etwa fünf Jahre nach der Lese.

Kommentare

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Matthias Kaebel

Eine übersichtliche Darstellung dieses Themas ist grundsätzlich begrüßenswert. Leider sind Ihnen in Ihrer Darstellung ein paar "Unsauberkeiten" unterlaufen, die ich hier nennen möchte:
1. QbA: Neben dem einfachen QbA, "der untersten Stufe der Qualitätsweine", wie Sie es nennen, sieht das deutsche Weingesetz nur eine weitere Kategorie, nämlich das Hochgewächs, als gehobenen QbA vor. Die Bedeutung dieser Kategorie ist seit Jahren rückläufig. Die Bezeichnungen "Classic" und "Selection" bezeichnen Typen innerhalb des QbA-Bereichs, gelten aber nicht als Qualitätsstufen.
2. QbA: Die Bezeichnung "Deutscher Landwein" ist ohne Nennung des Landweingebietes, aus dem die Trauben, aus denen dieser Wein gekeltert wurde, stammen, nicht zulässig. Die Rebflächen für Landwein und QbA sind in jedem Falle identisch, lediglich das Mindestmostgewicht entscheidet über die Eignung zu Landwein oder QbA. Einige Spitzenerzeuger verzichten bewusst auf die amtliche Qualitätsweinprüfung und deklarieren ihre Spitzengewächse als Landweine.
"...bekommt er kein Prädikat" suggeriert, dass die Bezeichnung "Qualitätswein" bereits ein Prädikat sei. Dem ist nicht so.
3. Kabinett: Das Mindestmostgewicht für Kabinett der Rebsorte Elbling liegt bereits bei 70° Oe.
4.VDP Klassifikation: Die Unterscheidung zwischen Großer Lage und Großem Gewächs/Erstem Gewächs fehlt völlig. Ebenso der Hinweis, dass für restsüße Weine die klassischen Prädikate nach wie vor benutzt werden.
Mein Fazit: Gute Idee - nachlässig umgesetzt. Zugegeben: Das Thema lässt sich nicht in wenigen Worten erschöpfend abhandeln.

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