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Auslese

Qualitätsweine der höchsten Güteklasse werden in Deutschland mit der Bezeichnung Prädikatswein versehen. Das Deutsche Weinrecht sieht sechs verschiedene Prädikate vor,  mit denen ein Wein ausgezeichnet werden kann. Um ein solches Prädikat handelt es sich auch bei der Auslese. Die Auslese steht in der deutschen Hierarchie der Prädikatsweine an dritter Stelle und ist somit zwischen der Spätlese und der Beerenauslese angesiedelt.

Neben dem Recht auf dem Etikett mit den Bezeichnungen Prädikatswein und Auslese werben zu dürfen, erhält die Auslese eine Prüfnummer, die ebenfalls auf dem Erzeugnis abgedruckt ist. Diese Prüfnummer wird erst vergeben, wenn die Qualitätsprüfung nach dem Deutschen Weinrecht abgeschlossen ist. Neben der Kontrolle der vielseitigen Auflagen, die an einen Prädikatswein gestellt werden, kommt es dabei auch zu einer Geschmacksprobe. Mindestens drei Personen werden hier zur Einordnung der Qualität herangezogen.

Eine der Anforderungen, die erfüllt werden müssen, ist das Einhalten eines Mindestmostgewichts. Die Auslese darf diesbezüglich einen Wert von 95 Grad Oechsle nicht unterschreiten. In vereinzelten Weingebieten, so auch in Baden, sind die Anforderungen an das Mindestmostgewicht jedoch noch höher. In Österreich liegt die Mindestanforderung sogar bei 105 Grad Oechsle.

In der Önologie hat der Begriff Auslese gleich mehrere Bedeutungen. So wird nicht nur der Prädikatswein selbst als Auslese bezeichnet, sondern auch der Reifegrad der Trauben. Auch die Auswahl der besten Trauben einer Ernte wird mit dem Begriff Auslese betitelt. Die Ernte geschieht dabei oftmals von Hand. Gesetzlich vorgeschrieben ist diese Vorgehensweine aber nur im Österreichischen Weinrecht, um das Prädikat zu erhalten.

Wer einen Wein mit dem Prädikat Auslese gewinnen will, darf nur Trauben aus einem Bereich des Weingebiets miteinbeziehen und verarbeiten. Das Erstellen eines Cuvées aus verschiedenen Lagen ist allerdings trotzdem möglich, insofern sich alle Lagen in einem abgesteckten Bezirk befinden. Des weiteren ist die Chapatlisation zur Erhöhung des Alkoholgehalts verboten. Zucker darf also zu keinem Zeitpunkt der Gärung zum Most hinzugefügt werden.

Eine weitere Richtlinie ist der vorgeschrieben frühste Zeitpunkt der Flaschenabfüllung. Hierbei handelt es sich um den 1. März im Jahr nach der Ernte. Weine mit dem Prädikat Auslese eignen sich aufgrund des süssen Ausbaus jedoch ohnehin für eine längere Lagerung. Selbst nach der Flaschenabfüllung gilt: Mit jedem Jahr gewinnt der Wein an Geschmack und Bouquet.

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