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Prädikatswein

Prädikatswein bezeichnet eine Qualitätsstufe bei deutschen Weinerzeugnissen. Dabei handelt es sich um die höchste Stufe, die ein Wein in Deutschland erreichen kann. Die genauen Bedingungen, die ein Erzeugnis erfüllen muss, um dieses Siegel zu erhalten, sind im deutschen Weinrecht verankert. Sechs verschiedene Prädikate sind Teil dieser Einstufung. So werden innerhalb dieser Einstufung die Prädikate Kabinett, Spätlese, Auslese, Beerenauslese, Trockenbeerenauslese und Eiswein geführt.

Alles sechs Prädikatsweine müssen verschiedene Auflagen erfüllen. Zusätzlich zu den Auflagen ist bei jedem Prädikat ein bestimmtes Mindestmostgewicht festgeschrieben. Die wichtigste Auflage ist der Ausschluss der Chaptalisation. Erlaubt ist allerdings die Zugabe von Traubenmost der gleichen Qualitätsstufe nach der eigentlichen Gärung.

Ausserdem dürfen nur Trauben aus einem einzigen definierten Anbaugebiet verwendet werden. Zudem darf ein Prädikatswein nicht mit Eichenholzpellets behandelt werden. Ebenso festgeschrieben ist der Zeitpunkt der Flaschenabfüllung. Als Stichtag dient der 1. März. So darf die Abfüllung erst nach dem 1. März des Folgejahres nach der Traubenernte erfolgen.

Wenn all diese Voraussetzungen erfüllt sich, kann der Erzeuger eine Qualitätsweinprüfung beantragen. Diese erfolgt nach einem bestimmten Muster. So wird unter anderem auch eine Geschmacksprobe von mindestens drei Mitgliedern einer Prüfungskommission vorgenommen. Nur wenn wirklich nichts zu beanstanden ist, wird dem jeweiligen Erzeugnis die amtliche Prüfungsnummer zugeteilt, die auch auf das Flaschenetikett gedruckt wird. Nun darf der Wein eines der sechs verschiedenen Prädikate führen und es darf mit dem Ausdruck Prädikatswein geworben werden.

Ausführliche Informationen über den Prädikatswein bekommen Sie hier

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