Keine erhöhte Produktion wegen Frostschäden
25. Juni 2017 16:00SCHWEIZ (Bern) – Die Schweizer Winzer dürfen die Ernteausfälle durch Frostschäden nicht wie gefordert durch höhere Produktionsmengen in den folgenden Jahren ausgleichen. Der Bundesrat lehnt eine diesbezügliche Forderung aus dem Nationalrat ab.
Von Ruth Preywisch
Eingebracht wurde die Motion durch Philippe Nantermod (FDP/VS). Er hält die Höchstmengen pro Fläche an sich durchaus für angebracht, möchte sie aber bei Naturkatastrophen wie dem Frost im April 2017 lockern können. Die Menge, die wegen Ernteausfällen nicht ausgeschöpft wurde, solle auf die Folgejahre übertragbar sein, schrieb er in seiner Forderung. Der Ausgleich soll seiner Forderung nach auch durch zusätzliche Produktion auf nicht geschädigten Parzellen möglich sein.
Der Bundesrat hat die Forderung jetzt zurück gewiesen. Der Rat begründet dies damit, dass für Tafelwein ohnehin keine Höchsterträge festgelegt werden. Die Obergrenzen für Wein mit kontrollierter Ursprungsbezeichnung und Landwein trügen allerdings dazu bei, den Ruf der Bezeichnung und der Produzenten zu wahren und zu stärken. Dies dürfe man nicht verwässern.
Zudem verweist der Bundesrat in seiner Erklärung darauf, dass die Ertragsgrenze pro Bewirtschafter oder Rebeigentümer festgelegt wird und damit ein Ausgleich zwischen einzelnen Parzellen bereits möglich ist. Ebenso sei die Bildung von Weinreserven im Rahmen der Produktionsregeln zugelassen. Eine Flexibilisierung der Ertragsbeschränkungen sei angesichts der bereits bestehenden Regelungen nicht nötig.
Angenommen hat der Bundesrat hingegen einen Antrag von Jacques Bourgeois, der die Schätzung der jüngsten Frostschäden verlangt. Im Raum stehen Verluste von rund 300 Millionen Euro, die der massive Kälteeinbruch im April dieses Jahrs zufolge hatte. Ein offizieller Wert liegt jedoch nicht vor. Geht es nach Bourgeois, soll der Bund zusammen mit den betroffenen Kantonen kurz- und mittelfristige Massnahmen erarbeiten.
Bourgeois möchte insbesondere klären lassen, ob der Staat einen Teil der Versicherungsprämien für die Absicherung gegen witterungsbedingte Risiken tragen könnte. Er regte auch die Gewährung zinsloser Darlehen oder die Lockerung der gesetzlichen Rahmenbedingungen an. Darauf will der Bundesrat allerdings erst im Rahmen der Agrarpolitik für die Zeit nach 2022 eingehen.
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