Papst verbietet Messwein aus dem Supermarkt
12. Juli 2017 09:41ITALIEN (Rom) – Priester, die ihre Schäfchen mit Prosecco und Chips statt Wein und Brot in die Kirche locken wollen, hat der Papst jetzt zurückgepfiffen. In einem offiziellen Schreiben stellte der Vatikan klar, was bei der Herstellung und Beschaffenheit von Brot und Wein für die Eucharistie zu beachten ist.
Von Ruth Preywisch
Ein Dorn im Auge ist dem Papst insbesondere der Umstand, dass Hostien und Messwein, die den Leib und das Blut Christi symbolisieren, inzwischen in Supermärkten gekauft oder in Onlineshops bestellt werden können. Bis vor kurzem hätten sich ausgewählte religiöse Gemeinschaften um das Backen des Brotes gekümmert und den Wein zur Feier der Eucharistie hergestellt, schreibt der Vatikan.
„Angesichts des schwindenden Respekts vor dem Heiligen“ fordert der Vatikan die Bischöfe der ganzen Welt jetzt dazu auf, „über die Qualität des für die Eucharistie bestimmten Brotes und Weins sowie auch über jene, die mit der Zubereitung befasst sind, zu wachen“.
Dazu müssten sie ihre Pfarrer anhalten, zu überprüfen, wer in ihren Gemeinden für die Bereitstellung von Brot und Wein zuständig sei und ob die Produkte geeignet seien.
Zudem müssten die Bischöfe die Hersteller von Brot und Wein für die Eucharistie über die einschlägigen Vorschriften informieren und deren Einhaltung überprüfen.
Sowohl bei der Hostie als auch beim Wein lautet das zentrale Gebot Unverfälschtheit. Der Wein, der in der heiligsten Feier des Eucharistischen Opfers verwendet wird, müsse natürlich sein, aus der Frucht der Traube, rein und unbestechlich, nicht mit anderen Substanzen gemischt.
Ganz verboten sei Wein von zweifelhafter Echtheit oder Herkunft. Als Alternative für Menschen, die keinen Alkohol trinken können, sei Mustum, ein besonderer Traubensaft, die einzig gültige Alternative. Auch für das Brot, das für die Eucharistie verwendet wird, erliess der Vatikan neue Vorschriften.
Es muss ungesäuert und aus reinem Weizenmehl zubereitet sein. Genmanipuliertes Getreide darf verwendet werden, glutenfreie Hostien sind allerdings nicht erlaubt. Für Gläubige mit einer Glutenunverträglichkeit sind aber Hostien mit einem verringerten Glutengehalt zulässig.
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