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Wien schützt seine Weingärten

30. Mai 2015 18:00

ÖSTERREICH (Wien) – Um Weinanbaugebiete im Stadtraum Wien gegen Immobilienspekulanten zu schützen, wurde ein neues Gesetzt verabschiedet, für das sich die Vereinigung WienWein seit Jahren engagiert eingesetzt hatte.

Ein nennenswertes stadteigenes Weinbaugebiet mit qualitativ hochwertigen Lagen in einer Grossstadt zu haben, ist schon etwas Besonderes. Obwohl aus Wien international renommierte Weine kommen, sind die Rebflächen seit langem durch die Immobilien-Wirtschaft bedroht.

Die sonnigen Lagen wie bieten sich geradezu für Bauprojekte an: Eine Villensiedlung am Bisamberg oder am Nussberg mit Blick auf die Donau, ein Hang-Grundstück am Rande von Grinzing oder Neustift versprechen hohe Einnahmen. Durch den Immobilien-Boom, bedingt durch den niedrigen Leitzins, hatte sich die Situation immer weiter zugespitzt.

Die Wiener Weinberge gehören zum Kulturgut der Stadt und werden auch in Zukunft nicht bebaut
Die Wiener Weinberge gehören zum Kulturgut der Stadt und werden auch in Zukunft nicht bebaut

Um so grösser ist nun der Erfolg für die Winzervereinigung WienWein, die seit Jahren für ein Gesetz zur Erhaltung der 660 Hektar Rebfläche in Wiener gekämpft hat. Das neue Wiener Landesgesetz schreibt zwingend vor, dass Rebflächen in Wien bewirtschaftet werden müssen, also quasi unter Denkmalschutz stehen. Schon am 23. Dezember letzten Jahres wurde das Gesetz verabschiedet, jedoch sorgt es erst jetzt für Aufsehen in den Wiener Stadtteilen.

Zur Vereinigung WienWein gehören die Winzer Rainer Christ, Michael Edlmoser, Thomas Huber (Fuhrgassl-Huber), Gerhard J. Lobner (Mayer am Pfarrplatz), Thomas Podsednik (Cobenzl) und Fritz Wieninger.

Wir waren richtig lästig“, so Fritz Wieninger, „wir waren in regionalen Komitees aktiv, haben unzählige Gespräche mit der Stadtregierung geführt und Überzeugungsarbeit geleistet, richtig intensives Lobbying betrieben.

Mit Erfolg. Denn das neue Gesetz besagt, dass alle Grundstückseigentümer von Wiener Rebflächen zu einer weinbaulichen Nutzung ihrer im Rebflächenverzeichnis als Weingärten eingetragenen Flächen verpflichtet sind. Sogar Flächen, die nach dem Inkrafttreten des Gesetzes gerodet wurden, müssen spätestens nach acht Jahren wieder bepflanzt werden.

Doch das Gesetz sorgte auch für Proteste. Den einen ging es nicht weit genug, da aktuell nicht bepflanzte Flächen nicht betroffen sind. Die anderen protestieren wiederum gegen den Eingriff in die Eigentumsrechte der Grundstücksbesitzer.

WienWein Winzer Rainer Christ rechtfertigt die Einschränkung folgendermassen: „Wir finden den Eingriff gerechtfertigt, weil es darum geht, den Wiener Weinbau als Kulturgut zu schützen. Wenn jemand ein historisches Gebäude aus dem 12. Jahrhundert besitzt, darf er damit auch nicht machen was er will, sondern muss im Sinne des Denkmalschutzes das Erbe erhalten.

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