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Kabinett

Bei dem Begriff Kabinett handelt es sich um ein Prädikat für Weine einer gehobenen Güteklasse. So kommt einem Kabinett in Deutschland die Qualitätsstufe eines Prädikatsweines zu. Die Bezeichnung selbst kommt aus dem 15. Jahrhundert. Im Kloster Eberbach wurde eine Schatzkammer für besonders wertvolle Weine errichtet, die Cabinet genannt wurde. Schon damals wurde der Ausdruck als Beschreibung für besonders hochwertige Weine verwendet.

Um mit dem Prädikat Kabinett betitelt werden zu dürfen, müssen bestimmte Anforderungen im Rahmen der Produktion des Weines eingehalten werden. Diese unterscheiden sich in Bezug auf das Herkunftsland. So weichen die gesetzlichen Anforderungen in Deutschland von den Bestimmungen in Österreich ab.

So ist beispielsweise bei einem Wein, der das Prädikat Kabinett erhält, die Chaptalisation als kellertechnische Massnahme verboten. Gemeint ist die Zugabe von Traubensaft, Most und Zucker zur Erhöhung des späteren Alkoholgehalts. Beim Chaptalisieren werden die genannten Zusätze vor und während der Gärung zugemischt.

Weitere interessante Fakten über den Begriff Kabinett finden Sie hier

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