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Kabinett

Kabinett
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Allgemeines

Mit dem Begriff Kabinett ist ein Weinerzeugnis gemeint, das in Österreich und in Deutschland ausgebaut wird. Während der Kabinett in Deutschland als Prädikat zu verstehen und somit auch unter den Prädikatsweinen angeordnet ist, gehört er in Österreich nur zu den Qualitätsweinen. In beiden Ländern nehmen die Prädikatsweine die Spitze der Weinhierarchie ein. Dahinter rangieren die Qualitätsweine, die Landweine und abschliessend die Tafelweine.

Geschichte des Kabinett

Die Bezeichnung Kabinett geht bis ins 15. Jahrhundert zurück und ist eng mit dem Kloster Eberbach verbunden, in dem auch heute noch qualitativ herausragende Weine hergestellt werden. Damals errichteten die Kellermeister einen separaten Lagerraum, der als „Schatzkammer“ fungierte. Nur die edelsten Erzeugnisse wurden in dem Raum aufgenommen, der von den Mitarbeitern des Klosters Cabinet genannt wurde. Schon bald gehörte es zum regionalen Jargon auch die Weine aus dieser Schatzkammer als Cabinet zu betiteln. Seither versteht man unter dem Ausdruck qualitativ besonders hochwertige Weine.

Anforderungen

Sowohl in Österreich, als auch in Deutschland müssen für einen Kabinettwein verschiedene Anforderungen erfüllt werden. Dabei gibt es einige besondere Auflagen an den Kabinett, aber auch das allgemeine Regelwerk, das für einen Qualitäts- bzw. Prädikatswein gilt. Am auffälligsten ist dabei der Ausschluss der Chaptalisation

Bei allen Qualitäts- und Prädikatsweinen wird ein Mindestmostgewicht vorgeschrieben. Dieses wird in Grad Oechsle angegeben und gibt Aufschluss darüber, wie gross die Menge der gelösten Stoffe im Traubenmost ist. Ein hohes Mostgewicht gilt als Qualitätskriterium. Diesbezüglich gibt es jedoch Unterschiede zwischen den einzelnen Anbaugebieten. 

Generell gilt in Deutschland das Mindestmostgewicht von 73 Grad Oechsle für einen Kabinettwein. In Baden können es sogar 76 bis 85 Grad Oechsle sein. Auch in Österreich sind die Anforderungen höher. So muss der Most, der für den Kabinett verwendet wird, ein Mindestmostgewicht von 84 Grad Oechsle aufweisen. Trotzdem zählt er dort nur zu den Qualitätsweinen.

Abgeschlossen wird die Zulassung mit einer analytischen und sensorischen Degustation. Erst wenn auch diese qualitätssichernde Massnahme erfolgreich absolviert wurde, erhält der Wein seine amtliche Prüfungsnummer und kann fortan mit dem Prädikat Kabinett beworben werden.

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