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Prädikatswein

Prädikatswein
Copyright iStockphoto Littlehonk

Allgemeines

Die Bezeichnung Prädikatswein zur Klassifizierung von Weinerzeugnissen findet in Deutschland und Österreich Anwendung, während sie in der Schweiz keine Rolle spielt. In der nationalen Hierarchie, die in Österreich und Deutschland identisch ist, stehen Prädikatsweine (ehemals „Qualitätswein mit Prädikat“) an erster Stelle. Dahinter rangieren die Qualitätsweine und die Landweine. Das Schlusslicht der viergliedrigen Einteilung stellen die Tafelweine.

Unterschiedliche Einordnung

Sowohl in Österreich als auch in Deutschland verfügen die Prädikatsweine über sechs Untergruppen. Nur diese Erzeugnisse dürfen den Titel Prädikatswein führen. In Deutschland zählen dazu Kabinett, Spätlese, Auslese, Beerenauslese, Trockenbeerenauslese und Eiswein. In Österreich nimmt der sogenannte Ausbruch die Stelle des Kabinetts ein, die übrigen fünf Vertreter sind identisch.

 

Anforderungen

In Österreich und Deutschland muss jeder Wein, der zu der Stufe der Prädikatsweine gehört, ein bestimmtes Mindestmostgewicht vorweisen. Die Werte, die Rückschlüsse auf den Zuckergehalt in den Trauben liefern, werden in Grad Oechsle angegeben. Dabei gibt es Abweichungen zwischen den österreichischen und den deutschen Bestimmungen. Gerade in Bezug auf das Mindestmostgewicht sind die Vorgaben Österreichs etwas strenger.

In beiden Ländern ist bei einem Prädikatswein die Chaptalisation nicht erlaubt. So kann die Restsüsse der Weine nur aus Gärunterbrechungen resultieren. Ausserdem müssen die Trauben von Hand geerntet werden. Der Einsatz von Lesemaschinen ist lediglich bei Eiswein und Spätlese erlaubt. Wenn ein Wein alle Anforderungen erfüllt, steht in beiden Ländern nur noch der analytische und sensorische Qualitätstest aus. Bei erfolgreichem Bestehen erhält das Erzeugnis eine amtliche Prüfungsnummer und kann fortan als Prädikatswein beworben werden.

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